Die Neubauten seien lediglich grösser als viele der bestehenden Gebäude im Quartier, dies jedoch in Übereinstimmung mit den baupolizeilichen Massen. Es könne davon ausgegangen werden, dass das geplante Bauvorhaben das Strassen-, Orts- und Landschaftsbild nicht negativ beeinflussen werden. Auch nach Ansicht der Gemeinde Port würden sich die vorgesehenen Mehrfamilienhäuser in das bestehende Ortsbild einfügen und dieses werde nicht negativ beeinträchtigt. Das Bauvorhaben sei mit den massgeblichen Ästhetikvorschriften vereinbar. Eine unrichtige Anwendung der kommunalen Gestaltungsvorschriften liege nicht vor, weshalb die Baubewilligungsbehörde nicht gehalten sei, die OLK zu konsultieren.