Die Gemeinde verweist in ihrer Stellungnahme vom 19. Mai 2021 auf ihre Ausführungen in der Stellungnahme zu den Einsprachen vom 19. Dezember 2019. Darin hat sie unter Ziffer 12 ausgeführt, das Bauvorhaben halte alle baupolizeilichen Gegebenheiten ein und das Ortsbild sei nicht negativ beeinträchtigt. Die grossen Baukörper würden in diesem Gebiet dem üblichen Ortsbild entsprechen, welches gerade entlang der Zihl durch eine verdichtete Bauweise geprägt sei.