Die Beschwerdegegnerinnen halten entgegen, das fragliche Quartier spreche eine zusammengewürfelte Architektursprache und gebe überhaupt kein einheitliches Quartierbild wieder. Die umgebende Baustruktur mit mehrgeschossigen Wohn- und Gewerbe- /Industriebauten, die sich insbesondere in Form, Proportionen und Dimensionen, Fassaden- und Dachgestaltung sowie Materialisierung unterscheide, sei äusserst heterogen. Das Bauvorhaben bette sich in die benachbarten grösseren Häuser ein und werde daher gerade nicht an exponierter Lage gebaut. Die geplanten Mehrfamilienhäuser würden in der Mischzone A3 (M3), in der drei Vollgeschosse plus Attika zulässig seien, erstellt werden. Mit Ausnahme von ein paar