Es sei insbesondere nicht ersichtlich, warum ausgerechnet in der Nähe des Zihlufers und seinem Naherholungseffekt höher gebaut werden solle, als im Innern des F.________. Vorliegend seien die Voraussetzungen zur Konsultation der OLK gegeben, da es sich um ein prägendes Bauvorhaben handle und die ästhetischen Bedenken und Einwände nicht offensichtlich unbegründet seien. Das Ortsbild und die Landschaft könnte beeinträchtigt werden.