Die L.________strasse wie auch die K.________strasse ist rund 7 m resp. 6 m breit, übersichtlich und bieten gute Sichtweiten. Auch die geplante Einstellhalleneinfahrt/-ausfahrt spricht nicht gegen die Erteilung der Ausnahmebewilligung. Auch dort sind die Sichtweiten eingehalten und die Platzverhältnisse ausreichend.36 Dazu kommt, dass nach der Ausfahrt aus der Einstellhalle auf die L.________strasse – wie bereits ausgeführt – eine Geschwindigkeit von maximal 30 km/h gilt, was sich ebenfalls positiv auf die Situation vor Ort auswirkt. Von einer erhöhten Gefahr für die Anwohner oder der Schaffung einer verkehrsmässigen Problemzone ist nicht auszugehen.