der K.________strasse entsprechen zudem den Vorgaben der VSS-Norm SN 40 291a35. Auch ist mit der Längsparkierung gewährleistet, dass bei der Wegfahrt nicht rückwärts auf die L.________strasse resp. die K.________strasse hinausgefahren werden muss. Die gewählte Parkplatzanordnung ist daher weder störend noch verkehrstechnisch problematisch und wird gemäss den Ausführungen der Gemeinde in ihrem Amtsbericht 2 als quartierüblich beurteilt. Wie die Gemeinde weiter ausgeführt hat, handelt es sich vorliegend um ein Quartier mit geringem Verkehrsaufkommen. Aus dem «Mobilitätskonzept 2.0 Überbauung ‘A.____