Weiter verweisen sie auf die Stellungnahme der Gemeinde Port vom 19. Dezember 2019, welche die Parkplätze parallel zur Quartierstrasse als nicht störend und verkehrstechnisch als unproblematisch sowie ortsüblich beurteilt habe. Ebenfalls verweisen sie auf die Tempo-30-Zone in der K.________- und L.________strasse sowie auf die Strassenbreite von rund 6 m bzw. 7 m.