Die Beschwerdegegnerinnen verweisen auf das Mobilitätskonzept 2.0 vom Oktober 2020 und führen aus, die zusätzlich generierten Fahrten würden bei keiner der betroffenen Strasse zu einem Mehrverkehr führen, der die Belastbarkeitsgrenze überstiege. Zudem werde die Verkehrssicherheit durch die Anordnung von Längsparkplätzen gefördert, da die Sichtweite der Verkehrsteilnehmenden verbessert und dadurch die Gefahr im Verkehr reduziert werde. Weiter verweisen sie auf die Stellungnahme der Gemeinde Port vom 19. Dezember 2019, welche die Parkplätze parallel zur Quartierstrasse als nicht störend und verkehrstechnisch als unproblematisch sowie ortsüblich beurteilt habe.