Es sei ohne weiteres zumutbar, das Projekt so zu gestalten, dass keine Parkplätze im Strassenabstand nötig seien. Weiter verweisen sie auf enge Platzverhältnisse, das grosse zusätzliche Verkehrsaufkommen sowie die unmittelbar zwischen den geplanten Aussenparkplätzen liegende Einstellhalleneinfahrt und halten fest, durch die geplanten Aussenparkplätze würde die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt. Damit bestünden überwiegende öffentliche und nachbarliche Interessen gegen die Erteilung der Ausnahmebewilligung.