b) Die Beschwerdeführenden bringen vor, für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung bestehe kein genügendes Interesse. Die Beschwerdegegnerinnen hätten auch kein solches nachgewiesen. Das Bauprojekt sehe in der Tiefgarage 45 Parkplätze vor. Dass trotz dieser sehr grossen Anzahl auch noch Aussenparkplätze benötigt würden, liege ausschliesslich am massiv überdimensionierten Bauprojekt. Es sei ohne weiteres zumutbar, das Projekt so zu gestalten, dass keine Parkplätze im Strassenabstand nötig seien.