9/18 BVD 110/2021/73 Römer- und der L.________strasse handelt es sich um sechs Besucherparkplätze (inkl. ein Behindertenparkplatz) sowie eine Mobility-Sharing Station, die den Strassenabstand von 3.60 m nicht einhalten. Dafür erteilte die Vorinstanz eine erleichterte Ausnahmebewilligung nach Art. 81 Abs. 2 SG30 in Verbindung mit Art. 28 BauG.