2.2a des Anhangs 1 zur BMBV zeigt als vorspringenden Gebäudeteil einen allseitig geschlossenen Kubus im Erdgeschoss. Gemäss verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung ist es 18 Figur in Anhang 1 zur BMBV Ziff. 2.3.a; Vortrag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion zur Verordnung über