Diese Vorschriften bieten der Grundeigentümerin / dem Grundeigentümer einen Minimalschutz, der nur unter besonderen Voraussetzungen vom öffentlichen Recht verdrängt werden kann, z.B. das Beseitigungsverbot von schattenwerfenden Bäumen aus Gründen des Landschaftsschutzes». Gleichzeitig wird zum übergeordneten Recht unter den Hinweisen auf Art. 79 EG ZGB verwiesen. Abschliessend findet sich im Anhang 2 des Baureglements ein Abdruck der BMBV samt deren «Anhang 1: Skizzen zu den Begriffen und Messweisen». 13 Vgl. Situationsplan vom 10. Oktober 2019, revidiert am 10. August 2021, mit Stempel BVD Rechtsamt vom 20.