d) Im Rahmen der letzten Ortsplanungsrevision hat die Gemeinde Port ihr Baureglement an die Bestimmungen der BMBV angepasst. In der Einleitung zum Baureglement wird unter dem Titel «Hinweise» folgendes ausgeführt: «Die Hinweise in der rechten Spalte des Baureglements dienen der Verständlichkeit, erläutert Begriffe und liefert u.a. die notwendigen Verweise auf andere Artikel, Erlasse und Grundlagen. Die Hinweise sind weder vollständig noch verbindlich». Und zum übergeordneten Recht steht unter anderem: «[Dieses] geht vor und ist vorbehalten. Das Baurecht regelt nur, was nicht schon auf eidgenössischer und kantonaler Ebene geregelt ist.