10 BMBV17 erwähnt werde, denn diese Bestimmung äussere sich nicht zur Frage, ob es sich um geschlossene oder offene Gebäudeteile handle. Ebenfalls ändere daran auch nichts, dass sich die Bau- und Planungskommission der Gemeinde Port in ihrer Stellungnahme vom 19. Dezember 2019 auf den Standpunkt gestellt habe, die vorspringenden Gebäudeteile würden als Erker gelten und es sei irrelevant, ob der Gebäudeteil als Wohn- oder Nebenfläche genutzt würde.