Stockwerke verlaufender auskragender Gebäudeteil, der 9.26 m lang und 2.00 m tief ist.13 Dabei hält der auskragende Gebäudeteil von Haus C auf der Ostseite gegenüber der Parzelle Port Grundbuchblatt Nr. I.________ nur einen Abstand von 3.00 m und der auskragende Gebäudeteil von Haus D auf der Nordseite gegenüber der Parzelle Port Grundbuchblatt Nr. J.________ einen Abstand von 2.03 m ein. In diesen auskragenden Gebäudeteilen sollen sowohl Zimmer wie auch Teile der offenen Wohn-, Ess- und Küchenräume realisiert werden.14 Während die auskragenden Gebäudeteile auf den Fassaden der Längsseiten über keine Fenster verfügen, sind solche auf den Fassaden der Tiefenseiten vorgesehen.15