Sowohl die vom Regierungsstatthalteramt in Ziffer 4.1.1 des Gesamtbauentscheids vom 25. März 2021 genannten Pläne sowie die mit dem Bewilligungsstempel versehenen und von der Gemeinde Port eingereichten Planunterlagen stehen im Widerspruch zu den vorstehend aufgelisteten Plänen. Das Rechtsamt der BVD hat in seiner Verfügung vom 3. August 2021 auf diese Diskrepanz hingewiesen und den Verfahrensbeteiligten in Aussicht gestellt, dass die BVD im Falle einer Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids beabsichtigt, Ziffer 4.1.1 der Gesamtbaubewilligung von Amtes wegen zu korrigieren.