Obwohl die vorgenommenen Anpassungen bezüglich der Autoparkplätze und Veloabstellplätze Änderungen im Aussenbereich mit sich führten, reichten die Beschwerdegegnerinnen mit der Projektänderung keinen revidierten Situationsplan ein. d) Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass die Beschwerdegegnerinnen folgende Planunterlagen dem Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zur Bewilligung vorgelegt haben: