3/18 BVD 110/2021/73 Sinne von Art. 43 BewD6 eingereicht, tritt das geänderte Projekt an die Stelle des ursprünglichen Bauvorhabens.7 Die Baubewilligungsbehörde bezeichnet die Pläne, auf die sich der Bauentscheid bezieht (Art. 35 Abs. 4 BewD). Bei Unklarheiten zwischen dem Text einer Baubewilligung und den bewilligten Plänen kommt Letzteren der Vorrang zu.8