In seiner Verfügung vom 3. August 2021 stellte das Rechtsamt der BVD fest, dass die von der Gemeinde Port eingereichten Pläne nicht mit den in Ziffer 4.1.1 des Gesamtbauentscheids vom 25. März 2021 genannten Plänen übereinstimmen. Zudem fehlte der bewilligte Situationsplan, wobei gemäss summarischer Einschätzung des Rechtsamts der BVD der in Ziffer 4.1.1 des Gesamtbauentscheids vom 25. März 2021 aufgeführte Situationsplan vom 10. Juni 2019 nicht mit den im Baubewilligungsverfahren eingereichten Projektänderungsplänen übereinstimmen konnte.