a) Die Gemeinde Port hat zusammen mit ihrer Stellungnahme vom 19. Mai 2021 Pläne eingereicht. Sämtliche dieser Pläne enthalten den Bewilligungsstempel des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne mit Datum vom 25. März 2021. In seiner Verfügung vom 3. August 2021 stellte das Rechtsamt der BVD fest, dass die von der Gemeinde Port eingereichten Pläne nicht mit den in Ziffer 4.1.1 des Gesamtbauentscheids vom 25. März 2021 genannten Plänen übereinstimmen.