Weiter führten sie aus, da sie keine Kenntnis der durch die Gemeinde Port eingereichten Pläne hätten, würden sie darauf verzichten, sich zum jetzigen Zeitpunkt näher dazu zu äussern. Zudem würden sie zum Situationsplan Stellung nehmen, sobald dieser vorliegen würde. 1 Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK). 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191).