Mit Schreiben vom 18. August 2021 reichte die Beschwerdegegnerin 4 den korrigierten Situationsplan mit Datum vom 10. August 2021 ein und teilte gleichzeitig mit, die vom Rechtsamt aufgelisteten Pläne seien korrekt. Die Beschwerdeführenden nahmen mit ihrer Stellungnahme vom 25. August 2021 zur Kenntnis, dass die von der Gemeinde Port eingereichten Pläne nicht mit den in Ziffer 4.1.1 des Gesamtbauentscheids vom 25. März 2021 genannten Plänen übereinstimmen würden. Weiter führten sie aus, da sie keine Kenntnis der durch die Gemeinde Port eingereichten Pläne hätten, würden sie darauf verzichten, sich zum jetzigen Zeitpunkt näher dazu zu äussern.