Stempeldatum falsch sowie die Angaben der Plannummern bei den Plänen des 1. und 2. Obergeschosses wie auch des Attikageschosses nicht korrekt seien. Das Rechtsamt teilte weiter mit, im Falle einer Bestätigung des angefochtenen Entscheids werde Ziffer 4.1.1 der Gesamtbaubewilligung gemäss Auflistung in dieser Verfügung von Amtes wegen korrigiert. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme.