Gestützt auf eine summarische Prüfung entspreche dieser jedoch nicht der letzten Projektänderung vom 20. Oktober 2020. Deshalb forderte das Rechtsamt die Beschwerdegegnerinnen auf, den fehlenden Situationsplan gemäss der Projektänderung vom 20. Oktober 2020 einzureichen. Weiter führte das Rechtsamt aus, eine summarische Prüfung habe ergeben, dass im Gesamtbauentscheid sowohl die Datumsangaben der Pläne und das Bewilligungs- resp. Stempeldatum falsch sowie die Angaben der Plannummern bei den Plänen des 1. und 2. Obergeschosses wie auch des Attikageschosses nicht korrekt seien.