4. Mit Verfügung vom 3. August 2021 listete das Rechtsamt die von der Gemeinde Port eingereichten Pläne auf und stellte fest, diese Pläne würden nicht mit den in Ziffer 4.1.1 des Gesamtbauentscheids vom 25. März 2021 genannten Plänen übereinstimmen. Zudem sei der bewilligte Situationsplan nicht eingereicht worden. Zwar finde sich in den Vorakten pag. 714 der erwähnte Situationsplan samt Bewilligungsstempel des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne mit Datum vom 25. März 2020. Gestützt auf eine summarische Prüfung entspreche dieser jedoch nicht der letzten Projektänderung vom 20. Oktober 2020.