3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Port reichte mit ihrer Stellungnahme vom 19. Mai 2021 den bewilligten und gestempelten Plansatz ein. Im Übrigen verwies sie auf ihre Stellungnahme im Einspracheverfahren, ohne ergänzende Anmerkungen anzubringen oder einen Antrag zu stellen. Die Beschwerdegegnerinnen beantragen in ihrer Beschwerdeantwort vom 28. Mai 2021 die Beschwerdeabweisung und die Bestätigung des Gesamtbauentscheids. Auch das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne beantragt mit Stellungnahme vom 1. Juni 2021 die Beschwerdeabweisung, soweit darauf eingetreten werden kann.