2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 28. April 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, der Gesamtbauentscheid vom 25. März 2021 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben (Abbruch und Neubau) sei der Bauabschlag zu erteilen. Sie machen eine Verletzung der Vorschriften bezüglich vorspringende Gebäudeteile sowie der Ortsbild- und Gestaltungsvorschriften und des Nichteinbezugs der OLK1 geltend. Ebenfalls rügen sie die erteilte Ausnahmebewilligung betreffend Strassenabstand.