1. Die Beschwerdegegnerinnen reichten am 30. August 2019 bei der Gemeinde Port ein Baugesuch ein für den Abbruch eines Fabrikgebäudes samt den Nebenbauten sowie den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit unterirdischer Einstellhalle auf den Parzellen Port Grundbuchblatt Nrn. B.________ und D.________. Die Parzellen liegen in der Mischzone A3 (M3). Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. Am 30. Juni 2020 reichten die Beschwerdegegnerinnen eine Projektänderung ein, mit welcher sie das Bauvorhaben in Bezug auf die Wohnungstypen (Wohnungseinteilung von 3.5- Zimmerwohnungen auf 2.5-Zimmerwohnungen geändert) angepasst haben.