2. Die Verfahrenskosten von CHF 400.– werden dem Beschwerdeführer zur Zahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Seeberg, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), zur Kenntnis, per Mail - Kompetenzzentrum BAU OA-West, Bernstrasse 2, 3360 Herzogenbuchsee, zur Kenntnis, per Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat