1. Der Beschwerdeführer reichte am 8. Februar 2021 bei der Gemeinde Seeberg ein Bau- und Ausnahmegesuch ein für eine neue Dacheindeckung auf dem Gebäude E.________strasse 9a auf Parzelle Seeberg Gbbl. Nr. F.________ in der Landwirtschaftszone. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 6. April 2021 eröffnete das mit den Vorbereitungshandlungen in Baubewilligungsund Baupolizeiverfahren betraute regionale Kompetenzzentrum Bau Oberaargau-West dem Beschwerdeführer die negativ lautende Stellungnahme des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) und gab ihm Gelegenheit, innert 30 Tagen dazu Stellung zu nehmen, das Baugesuch zurückzuziehen oder dessen Aufrechterhaltung zu bestätigen.