4/5 BVD 110/2021/71 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid der Stadt Burgdorf vom 23. März 2021 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 800.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung