Zudem hat die Stadt Burgdorf die Beschwerdeführerin mehrmals darauf hingewiesen, dass ihr Projekt nicht bewilligungsfähig sei, und zwar auch nach der Projektänderung.12 Die Beschwerdeführerin hielt jedoch ausdrücklich an ihrem Projekt fest.13 Dem ihr zugestellten Verfahrensprogramm konnte die Beschwerdeführerin entnehmen, dass ihr Baugesuch publiziert und bei der Denkmalpflege ein Amtsbericht eingeholt wird. Damit musste sie mit den entsprechenden Kosten rechnen. Die Beschwerdeführerin dringt folglich mit ihren Rügen nicht durch. Die Beschwerde wird abgewiesen und die im angefochtenen Entscheid festgesetzten Gebühren werden bestätigt. 4. Kosten