Der für die Berichte der kantonalen Denkmalpflege bzw. des archäologischen Dienstes in Rechnung gestellte Betrag von je CHF 250.00 bewegt sich innerhalb dieses Rahmens. Sämtliche in der angefochtenen Verfügung verlangten Gebühren erscheinen auch mit Blick auf das Äquivalenzprinzip als angemessen.