b) Bei Baukosten von CHF 22 000.00 entspricht die Grundgebühr den von der Gemeinde verlangten CHF 220.00 (GebV Burgdorf Anhang 9, Ziffer 9.3.1). Die Publikationskosten beruhen auf den Rechnungen des Anzeigers9 und die Spesen von CHF 27.50 sind tief. Für Fach- und Amtsberichte in den Bereichen Archäologie und Denkmalpflege mit einem Aufwand von weniger als ½ Arbeitstag beträgt der Tarifrahmen 100 bis 500 Taxpunkte (vgl. Anhang 7 der GebV, Gebührentarif der Bildungs- und Kulturdirektion, Ziffer. 5.4 und 5.5). Der für die Berichte der kantonalen Denkmalpflege bzw. des archäologischen Dienstes in Rechnung gestellte Betrag von je CHF 250.00 bewegt sich innerhalb dieses Rahmens.