a) Die Stadt Burgdorf hat der Beschwerdeführerin im angefochtenen Entscheid eine Grundgebühr von CHF 220.00, Publikationskosten von CHF 556.80, Spesen für Formulare, Kopien und Porti von CHF 27.50 sowie die Kosten des Fachberichts Archäologie und des Amtsberichts der Denkmalpflege des Kantons Bern von je CHF 250.00 auferlegt. Die Beschwerdeführerin zählt die durchlaufenen Verfahrensschritte/Aufwände auf, insbesondere wie oft sie die Pläne habe anpassen müssen, und bringt vor, man hätte ihr bereits bei der ersten Begehung vor 1.5 Jahren mitteilen müssen, dass die Mauer maximal 0.6 m hoch sein dürfe oder sie einen Ersatzparkplatz im Parkhaus erwerben müsse.