c) Die Grundlage der Bemessung der Gebühren für die Berichte der kantonalen Ämter und Fachstellen befindet sich in der GebV7 bzw. in den dazugehörigen Anhängen. Die Gebühren werden grundsätzlich nach Taxpunkten festgesetzt. Der Wert des Taxpunktes beträgt einen Franken. Der Betrag der Gebühr in Franken ergibt sich durch Multiplikation der Anzahl Taxpunkte mit dem Wert des Taxpunktes.8 Es werden drei Tarife unterschieden: fixer Tarif, Rahmentarif und Tarif nach Aufwand (Art. 6 Abs. 1 Bst. a-c GebV). Die Gebühren bei Rahmentarifen bemessen sich nach dem Aufwand, an der Bedeutung des Geschäfts sowie an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Gebührenpflichtigen (Art. 7 Abs. 1 GebV).