Die Beschwerdeführerin teilte der Stadt Burgdorf mit Schreiben vom 17. Februar 2021 mit, sie übergebe den Fall ihrem Architekten und melde sich zu gegebener Zeit zurück. Per E-Mail vom 23. Februar 2021 erkundigte sich das Bauinspektorat nach den Absichten der Beschwerdeführerin und kündigte an, das Geschäft der Bau- und Planungskommission am 10. März 2021 vorzulegen und den Bauabschlag zu beantragen. 5. Mit Bauentscheid vom 23. März 2021 erteilte die Stadt Burgdorf den Bauabschlag und auferlegte der Beschwerdeführerin Kosten von CHF 1304.30.