Mit Schreiben vom 23. Dezember 2020 führte die Stadt Burgdorf aus, die von der Beschwerdeführerin erwähnten Projekte seien nicht vergleichbar, das Projekt sei wegen fehlender Sicht nicht bewilligungsfähig und gewährte der Beschwerdeführerin das rechtliche Gehör bzw. die Möglichkeit zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme, einer Projektänderung oder zum Rückzug des Baugesuchs innert 60 Tagen. Weiter schlug sie Lösungsansätze für eine Projektänderung vor (Mauer von maximal 0.6 m Höhe oder Realisierung des Projekts ohne Parkplatz und Sicherstellung des Parkplatzes auf fremdem Boden, z.B. durch Kauf eines Parkplatzes im Parkhaus).