4. Die Beschwerdeführerin wehrte sich mit Schreiben vom 9. September 2020 gegen diese Einschätzung und verwies auf ähnliche Projekte, welche bewilligt worden seien. Am 11. September 2020 reichte die Beschwerdeführerin eine Projektänderung entsprechend dem oben erwähnten Vorschlag ein. Die Stadt Burgdorf verlangte die Behebung von formellen Mängeln. Danach publizierte sie das Vorhaben, stellte ein Verfahrensprogramm zu und holte die Fachberichte bei der Denkmalpflege und dem archäologischen Dienst ein.