3. Nach einer Besprechung vor Ort reichte die Beschwerdeführerin ein «Projektänderungsvorschlag» mit einem Fenster und einer Türe in den Sichtschutzwänden ein. Gemäss E-Mail der Stadt Burgdorf vom 17. August 2020 entspricht dieser Vorschlag nicht dem Ergebnis dieser Besprechung und sei nicht bewilligungsfähig, da das massgebende Sichtfeld von allen Hindernissen frei zu halten sei, ausser eventuell einer Einfriedung von unter 0.6 m Höhe. Die Stadt Burgdorf verwies zudem auf ihr Schreiben vom 25. Juni 2020 und verlängerte sinngemäss die damals angesetzte Frist bis 31. August 2020.