Gemeinwesens zur veränderten Einmündung in die F.________strasse könne daher nicht in Aussicht gestellt und eine Baubewilligung nicht erteilt werden. Sie gewährte der Beschwerdeführerin das rechtliche Gehör bzw. die Möglichkeit zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme, einer Projektänderung oder zum Rückzug des Baugesuchs.