Gemäss Schreiben der Stadt Burgdorf vom 25. Juni 2020 hatte die Beschwerdeführerin zwar die formellen nicht aber die materiellen Mängel behoben. Sie wies erneut darauf hin, dass die Sicherheit auf der öffentlichen Strasse nicht gewährleistet werde. Die Zustimmung des 1 Dekret über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 (BewD; BSG 725.1) 1/5 BVD 110/2021/71