3. Die Verfahrenskosten für das Beschwerdeverfahren von CHF 3200.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von CHF 6615.25 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung