Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand somit als durchschnittlich zu werten. Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund CHF 80 000.– und den umstrittenen Rechtsfragen sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als ebenfalls durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 6000.– als angemessen. Die Beschwerdegegnerin hat somit den Beschwerdeführenden die Parteikosten von CHF 6615.25 zu ersetzen (Honorar CHF 6000.– [davon 75 % bis 31.12.2023 und 25 % ab 1.1.2024], Auslagen CHF 136.55 [CHF 99.05 bis 31.12.2023 und CHF 37.50 ab 1.1.2024], Mehrwertsteuer CHF 478.70 [7.7 % auf CHF 4599.05, 8.1 % auf CHF 1537.50]).