a) Die amtlichen Kosten für das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren haben in jedem Fall die Gesuchstellenden zu tragen, Parteikosten werden keine gesprochen (Art. 52 Abs. 1 BewD23). Gemäss dem Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 11. März 2021 belaufen sich die amtlichen Kosten auf CHF 5233.80. Die amtlichen Kosten werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zuständig.