Das Landschaftsschongebiet «Hänge des Bigenthals» (b) zwischen Walkringen und Obergomerkinden bezweckt die Erhaltung der ökologisch wertvollen vernetzten Landschaftskammern zwischen dem Talboden und den Waldrändern (Art. 20 Abs. 2 GBR). In rund 250 m Entfernung zum Standort des Bauvorhabens liegt das Landschaftsschutzgebiet A Schlössli. Dieses Schutzgebiet bezweckt die ungeschmälerte Erhaltung des bestehenden Landschaftsbildes in seiner Gesamtheit und seinen vielfältigen räumlichen Elementen sowie von naturnahen Lebensräumen für einheimische Tier- und Pflanzenarten und es dient dem ökologischen Ausgleich (Art. 19 Abs. 1 GBR).