e) Die geplante Mobilfunkantenne gemäss Projektänderung besteht aus einem Antennenmast mit einer Höhe von 25 m (ohne Blitzschutz). Im obersten Bereich des Masts sind drei Antennenkörper (1.5 m hoch) vorgesehen. Unter den Antennenkörpern auf einer Höhe von rund 22 m sind an den gleichen Auslegern weitere technische Anlagen («RRH») geplant, diese sind jedoch kleiner und fallen optisch weniger ins Gewicht. Auf einer Höhe von rund 19 m sind schliesslich zwei Richtfunkantennen vorgesehen. Der Mast verjüngt sich von unten nach oben. Während er im untersten Bereich einen Durchmesser von ungefähr 70 cm aufweist, beträgt der Durchmesser im obersten Bereich noch etwa 30 cm.