Die Antenne würde also nicht gänzlich allein inmitten einer unberührten und schützenswerten Umgebung stehen. Hinzu komme, dass das Regierungsstatthalteramt die Gemeindeautonomie zu berücksichtigen habe. D.h. dass die Gemeinde entscheide, ob eine Fachstelle zur Beurteilung des Ortsbild- und Landschaftsschutzes beizuziehen sei. Die Gemeinde Walkringen habe dies im vorliegenden Fall offenbar nicht für notwendig gehalten. Die Gemeinde, die primär ein Interesse an einer guten Ausgestaltung von Bauten und deren Einbettung in das Orts- und Landschaftsbild habe, sei zusammenfassend zur Beurteilung gekommen, die geplante Antenne habe keine gestalterisch störende Auswirkungen auf die Umgebung.