Die Behauptung, die Antenne könne in der Höhe angepasst werden, sei theoretisch richtig. Sie sei jedoch aus funktechnischer Sicht auf die entsprechende Höhe angewiesen, weswegen sie nicht einfach gekürzt werden könne. Zudem überwiege in der Regel das öffentliche Interesse an einer guten Mobilfunkversorgung das Interesse am Schutz der baulichen oder landschaftlichen Umgebung. Mobilfunkantennen seien im Allgemeinen nicht geeignet, das Quartierbild negativ zu beeinträchtigen, weshalb sie selbst in Wohnzonen zulässig seien.